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Teilnahmebedingungen

für die Buchung von Präsenzveranstaltungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie


Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmenden von Konferenzen, Seminaren und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltung“) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (im Folgenden „VERANSTALTER“). Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teilnehmenden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

I. Allgemeine Regelungen

1. Erwerb von Tickets, Stornierung

1.1 Vertragsschluss

Nach Versand der Anmeldung (über die Website oder auf anderem Wege) erhalten die Teilnehmer*innen zunächst eine Eingangsbestätigung, die noch unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der gewünschten Tickets steht. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der VERANSTALTER den Teilnehmer*innen eine ausdrückliche Teilnahmebestätigung zuschickt.

1.2 Weitergabe der Tickets

Die Teilnehmer*innen sind berechtigt, das Ticket an einen Dritten weiterzugeben. Sie dürfen dabei allerdings keinen höheren als den ursprünglich vom VERANSTALTER verlangten Kaufpreis verlangen, kostenlose Tickets haben sie kostenfrei weiterzugeben. Sofern in der Anmeldung eine namentliche Anmeldung als erforderlich angegeben wird, ist dem VERANSTALTER der Name und ggf. die Anschrift des Ersatzteilnehmenden per E-Mail an kontakt@reallabore-innovationsportal.de unverzüglich mitzuteilen. Das Ticket gilt immer nur für eine Person. Bei Weitergabe des Tickets darf es vom ursprünglichen Inhaber nicht mehr genutzt werden.

1.4 Ticketkontrolle

2. Verlegung/Programmänderung, Absage und Abbruchg

2.1 Verlegung/Programmänderung

2.2 Absage

Der VERANSTALTER ist berechtigt, die Veranstaltung aus sachlichen Gründen, u.a. wegen zu geringer Teilnehmendenzahl, bis sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung abzusagen. Sofern ein wichtiger, vom VERANSTALTER nicht beeinflussbarer Grund erst später eintritt (z.B. Erkrankung des Vortragenden, behördliche Anordnung), ist auch eine kurzfristigere Absage möglich.

2.3 Wiederholung der Veranstaltung

2.4 Reisekostenerstattung

3. Urheberrechte

3.1 Tagungsunterlagen

3.2 Verbot der Aufzeichnung

Eine Aufzeichnung der Veranstaltung sowie von Teilen davon durch die Teilnehmer*innen ist untersagt.

4. Haftung

4.1

4.2

Der VERANSTALTER haftet unbeschränkt bei der vorsätzlichen Verursachung von Schäden, bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit, dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei arglistiger Täuschung oder in Produkthaftungsfällen. Im Falle der Verletzung einer Garantie richtet sich der Haftungsumfang nach dem Inhalt des Garantieversprechens.

4.3

Im Übrigen haftet der VERANSTALTER bei jeder fahrlässigen Verletzung solcher Pflichten, deren Erreichung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer*innen regelmäßig vertraut und vertrauen dürfen, bei jeder fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Nebenpflichten durch seine gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten sowie bei der grob fahrlässigen Verletzung unwesentlicher Nebenpflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Darüber hinaus ist die Haftung des VERANSTALTERs ausgeschlossen.

5. Umfrage

II. Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme an Online-Veranstaltungen

1. Verhalten in der Veranstaltungsstätte

1.1 Hausrecht

1.2 Zutritt

1.3 Keine Entschädigung

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch der Teilnehmenden auf Entschädigung.

2. Foto-, Video- und Tonaufnahmen, Einwilligung der Teilnehmenden

2.1 Verwendungszwecke Foto- , Video- und Tonaufnahmen

Auf der Präsenz-Veranstaltung werden durch Mitarbeiter des VERANSTALTERs bzw. durch vom VERANSTALTER beauftragte Dienstleister Foto- und/oder Video- und/oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung und ihren Gästen angefertigt. Die Aufnahmen werden zu folgenden Zwecken genutzt:
●
Veröffentlichung auf der Website des VERANSTALTERs sowie auf Websites von Kunden, die an der Veranstaltung mitwirken
●
Veröffentlichung auf den Social Media Kanälen des VERANSTALTERs, insb. LinkedIn
●
Veröffentlichung in Printmedien des VERANSTALTERs (Eigenveröffentlichungen sowie im Kundenauftrag)
●
Weitergabe an Dritte, insbesondere Print- und Onlinemedien zum Zwecke der Berichterstattung
●
Dauerhafte Aufbewahrung der Aufnahmen in einem internen Archiv

2.2 Rechtgrundlage Panorama- und Großgruppenaufnahmen

Soweit Aufnahmen als Panoramaaufnahmen der Veranstaltung ohne konkreten Fokus auf bestimmte Personengruppen oder als Aufnahmen von Menschenansammlungen von mehr als 10 Personen auf der Veranstaltung gestaltet sind, erfolgt dies auf der Grundlage des berechtigten Interesses des VERANSTALTERs an der Dokumentation der Veranstaltung und bedarf keiner gesonderten Einwilligung der abgebildeten Personen.

2.3 Einwilligung Individual- und Kleingruppenaufnahmen

Soweit Aufnahmen als Panoramaaufnahmen der Veranstaltung ohne konkreten Fokus auf bestimmte Personengruppen oder als Aufnahmen von Menschenansammlungen von mehr als 10 Personen auf der Veranstaltung gestaltet sind, erfolgt dies auf der Grundlage des berechtigten Interesses des VERANSTALTERs an der Dokumentation der Veranstaltung und bedarf keiner gesonderten Einwilligung der abgebildeten Personen.

2.4 Widerrufsrecht

Die Einwilligung zu der oben konkret geschilderten Verwendung (Daten, Verwendungszweck und Verwendungsart) von Aufnahmen nach Ziffer 2.3 kann jederzeit ohne Angabe von Gründen per Mail an kontakt@reallabore-innovationsportal.de mit Wirkung für zukünftige Veröffentlichungen widerrufen werden. Vor Widerruf erfolgte Veröffentlichungen dürfen weiter veröffentlicht, verbreitet bzw. online zum Abruf bereitgehalten werden. Bei Widerruf bereits gedruckte Publikationen dürfen verbreitet werden.

3. Verwendung der Namensangabe aus der Anmeldung

Der Name wird außerdem auf ein Namensschild für Teilnehmende von Präsenzveranstaltungen gedruckt und zur Erstellung von Teilnehmendenlisten verwendet. Beide Dokumente sind nicht öffentlich zugänglich. Die Teilnehmende können frei entscheiden, ob sie ihr Namensschild sichtbar tragen.